Die anfallenden Behandlungskosten werden von der Krankenkasse gedeckt. Nach Abbezahlung der Franchise bleiben wie bei anderen ärztlichen Behandlungen 10% Selbstbehalt bestehen.
Seit Inkrafttreten des Anordnungsmodells verlangen die Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie eine ärztliche Verordnung (z.B. von ihrem Hausarzt oder Psychiater). Damit die psychologische Psychotherapie bei einer behandlungsbedürftigen Diagnose von der Grundversicherung übernommen wird, benötigen Sie eine Ärztliche Verordnung (z.B. von ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder Psychiater/Psychiaterin). Wir bitten Sie, eine solche bereits zum Orientierungsgespräch mitzubringen. Das Formular können Sie HIER downloaden.
Gerne bieten wir auch eine psychologische Beratung an, sollte keine Diagnose vorliegen. Dies müsste von Ihnen selbst bezahlt werden. Wir bitten Sie, sich bezüglich der Konditionen in diesem Fall direkt mit der/dem Therapeutin/Therapeuten in Verbindung zu setzen.
Wir unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht und dürfen ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis keine Informationen weitergeben, die Sie uns anvertrauen.
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet sich mindestens 24 Stunden vorher abzumelden. Andernfalls müssen wir Ihnen leider die Kosten in Rechnung stellen.